Lohnsteuer 2009

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Monatsbruttolohn

Geben Sie hier Ihren monatlichen Bruttolohn an, zu dem Sie die Sozialversicherung und Lohnsteuer errechnen wollen.

Für 13. und 14. Gehalt wird angenommen, dass sie die gleiche Höhe wie der Monatsbruttolohn haben.

Dienstnehmergruppe

Innerhalb einer Sozialversicherung gibt es verschiedene Tarife für verschiedene Berufsgruppen. Wählen Sie hier Ihre Berufsgruppe.

 

Alleinverdiener, Alleinerzieher

Alleinverdiener und Alleinerzieher wird man, indem man dem Arbeitgeber eine sog. Alleinverdiener- Alleinerzieher-Bestätigung vorlegt.

Alleinerzieher ist man, wenn man mindestens ein Kind hat und mehr als sechs Monate nicht in einer Gemeinschaft mit einem (Ehe-) Partner lebt.

Die Zuverdienstgrenze ist von EUR 4.400 (2003) auf EUR 6.000 (2004 und 2005) angehoben worden.

Der Alleinverdiener- Alleinerzieherabsetzbetrag richtet sich in seiner Hoehe jetzt auch nach der Anzahl Kinder. Als Kind im Sinne des §106 Abs. 1 ESTG 1988 gilt jedes Kind, fuer das der Steuerpflichtige selbst oder sein (Ehe)Partner fuer mindestens sieben Monate im Kalenderjahr Familienbeihilfe bezogen hat.

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Firmenwagen

Ein Firmenwagen, der von Ihnen für private Fahrten genutzt werden darf, stellt einen sog. "Sachbezugswert" dar, der zu versteuern ist. Der monatliche Wert wird vom Gesetzgeber dabei mit 1,5% des Anschaffungspreises des Autos (inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal jedoch mit EUR 510,00 angenommen.

Fahren Sie privat monatlich weniger als 500 km mit dem Wagen, dann reduziert sich dieser Satz auf 0,75% des Anschaffungspreises. Allerdings müssen Sie dies mit einem Fahrtenbuch belegen, was in der Praxis natürlich ein zusätzlicher Aufwand ist.

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