Firmenwagen
Ein Firmenwagen, der von Ihnen für private Fahrten genutzt werden darf, stellt einen sog. "Sachbezugswert" dar, der zu versteuern ist. Der monatliche Wert wird vom Gesetzgeber dabei mit 1,5% des Anschaffungspreises des Autos (inkl. Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal jedoch mit EUR 510,00 angenommen.
Fahren Sie privat monatlich weniger als 500 km mit dem Wagen, dann reduziert sich dieser Satz auf 0,75% des Anschaffungspreises. Allerdings müssen Sie dies mit einem Fahrtenbuch belegen, was in der Praxis natürlich ein zusätzlicher Aufwand ist.