Geschäftsfalltypen
| Teil des Prozesswissens. Antragsstrecke, Vertragsänderung, Konvertierung und Schadenbearbeitung im selben Raster aus Geschäftsobjekten, Zuständen, Übergängen und Ableitungen. |
Ein Geschäftsfalltyp (business case type) legt fest, welche Geschäftsobjekte ein Geschäftsfall tragen kann, welche Zustände, Bearbeitungen, Übergänge und Ableitungen es gibt und wer wofür zuständig ist. Die Norm beginnt mit vier Typen im selben Raster:
| Antragsstrecke | Vertragsänderung | Konvertierung | Schadenmeldung und -bearbeitung | |
|---|---|---|---|---|
Geschäftsobjekte |
Berechnung, Offert, Antrag, Vertrag; in der Sparte Kfz zusätzlich die Versicherungsbestätigung für die Zulassung des Fahrzeugs |
bestehender Vertrag (Bezug, nicht Teil des Geschäftsfalls), Änderungsantrag, geänderter Vertrag |
bestehender Vertrag (Bezug), Konvertierungsantrag auf dem neuen Produkt, neuer Vertrag |
Vertrag (Bezug), Schadenmeldung; ob Regulierung und Leistungsentscheidung eigene Objekte sind, legt die Deklaration des Typs fest |
Zuerkannte Zustände |
berechenbar (Berechnung), annehmbar (Offert), einreichbar (Antrag); sonst Entwurf |
einreichbar (Änderungsantrag); sonst Entwurf |
einreichbar (Konvertierungsantrag); sonst Entwurf |
meldbar (Schadenmeldung); sonst Entwurf |
Gesetzte Zustände |
berechnet; angenommen (Offert); eingereicht, in Prüfung, Rückfrage, angenommen, abgelehnt (Antrag); storniert, abgelaufen |
eingereicht, in Prüfung, Rückfrage, angenommen, abgelehnt |
wie Vertragsänderung |
gemeldet, in Prüfung, Rückfrage, reguliert, abgelehnt |
Bearbeitungen |
Baustein ein- und ausschließen, Attributwert setzen, Risikoobjekt anlegen und zuordnen, Personen und Antragsfragen ergänzen |
dieselben, am Änderungsantrag; Änderungsgrund und Wirksamkeitsdatum setzen |
dieselben, am Konvertierungsantrag |
Schadenhergang und Beteiligte ergänzen, Beleg hinzufügen (auch in der Rückfrage) |
Übergänge |
berechnen (Berechnung), annehmen (Offert), einreichen und Rückfrage abschließen (Antrag), stornieren |
einreichen, Rückfrage abschließen, stornieren |
wie Vertragsänderung |
melden, Rückfrage abschließen, zurückziehen |
Ableitungen |
Berechnung → Offert, Offert → Antrag (Vermittler, optional); Antrag → Vertrag (VU, immer); Kfz: Antrag → Versicherungsbestätigung (VU, auf Anforderung des Vermittlers) |
bestehender Vertrag → Änderungsantrag (Vermittler); Änderungsantrag → geänderter Vertrag (VU, immer) |
bestehender Vertrag → Konvertierungsantrag (Vermittler); Konvertierungsantrag → neuer Vertrag (VU, immer) |
Schadenmeldung → Regulierung (VU), wenn die Deklaration sie als eigenes Objekt vorsieht |
Nebenprozesse |
Rabattabzeichnung, Genehmigungsvorbehalt/Annahme, Attest, Vorschadenbesichtigung, Personenidentifikation, Zulassung – unter Offert, Antrag oder Vertrag; welche davon blockieren und wann sie zusammengeführt werden, deklariert der Versicherer (Nebenprozesse) |
Zulassung und Besichtigung beim Fahrzeugwechsel, Genehmigungsvorbehalt bei Erhöhung der Deckung – unter dem Änderungsantrag; dazu der Nebenprozess unter dem bestehenden Vertrag, dessen Ergebnis die Änderung auslöst |
wie Vertragsänderung, unter dem Konvertierungsantrag |
Gutachten, Kostenvoranschlag, Besichtigung – unter der Schadenmeldung; am Zug ist meist ein Dritter |
Besonderheiten |
erster umgesetzter und erprobter Typ; Freigabe-Gate mit Bestätigungs-Token beim Einreichen; Offert mit Gültigkeitsdauer und Prämienbindung; Kfz: die Versicherungsbestätigung ist ein eigenes Geschäftsobjekt, das der Versicherer aus dem Antrag ableitet, bevor der Vertrag besteht (Zustandsdiagramm Kfz) |
kein „Änderungsangebot“ als eigenes Objekt: Prämie und Folgen der Änderung sind Ergebnisse am Änderungsantrag; der geänderte Vertrag ist eine neue Version des bestehenden (OMDS 3: Änderungsgrund) |
der neue Vertrag löst den bestehenden ab (OMDS 3: Ersatzpolizzen); welche Produkte für die Konvertierung infrage kommen, ist eine Auskunft zum bestehenden Vertrag |
beginnt mit einer Erzeugung, nicht mit einer Ableitung; Prüfung, Rückfrage und Regulierung sind Zustände bzw. Ableitungen des Versicherers; Belege als Bearbeitung |
| Die Konvertierung ist ein eigener Geschäftsfalltyp, keine Variante der Vertragsänderung: Sie erzeugt einen neuen Vertrag auf einem anderen Produkt, der den alten ablöst, statt eine Version desselben Vertrags zu bilden. |
Die Antragsstrecke ist einer dieser vier Typen. Die Seiten Antragsstrecke und Zustandsdiagramm Kfz beschreiben sie in diesem Raster.