Geschäftsfalltypen

Teil des Prozesswissens. Antragsstrecke, Vertragsänderung, Konvertierung und Schadenbearbeitung im selben Raster aus Geschäftsobjekten, Zuständen, Übergängen und Ableitungen.

Ein Geschäftsfalltyp (business case type) legt fest, welche Geschäftsobjekte ein Geschäftsfall tragen kann, welche Zustände, Bearbeitungen, Übergänge und Ableitungen es gibt und wer wofür zuständig ist. Die Norm beginnt mit vier Typen im selben Raster:

geschaeftsfalltypen-nebeneinander
Antragsstrecke Vertragsänderung Konvertierung Schadenmeldung und -bearbeitung

Geschäftsobjekte

Berechnung, Offert, Antrag, Vertrag; in der Sparte Kfz zusätzlich die Versicherungsbestätigung für die Zulassung des Fahrzeugs

bestehender Vertrag (Bezug, nicht Teil des Geschäftsfalls), Änderungsantrag, geänderter Vertrag

bestehender Vertrag (Bezug), Konvertierungsantrag auf dem neuen Produkt, neuer Vertrag

Vertrag (Bezug), Schadenmeldung; ob Regulierung und Leistungsentscheidung eigene Objekte sind, legt die Deklaration des Typs fest

Zuerkannte Zustände

berechenbar (Berechnung), annehmbar (Offert), einreichbar (Antrag); sonst Entwurf

einreichbar (Änderungsantrag); sonst Entwurf

einreichbar (Konvertierungsantrag); sonst Entwurf

meldbar (Schadenmeldung); sonst Entwurf

Gesetzte Zustände

berechnet; angenommen (Offert); eingereicht, in Prüfung, Rückfrage, angenommen, abgelehnt (Antrag); storniert, abgelaufen

eingereicht, in Prüfung, Rückfrage, angenommen, abgelehnt

wie Vertragsänderung

gemeldet, in Prüfung, Rückfrage, reguliert, abgelehnt

Bearbeitungen

Baustein ein- und ausschließen, Attributwert setzen, Risikoobjekt anlegen und zuordnen, Personen und Antragsfragen ergänzen

dieselben, am Änderungsantrag; Änderungsgrund und Wirksamkeitsdatum setzen

dieselben, am Konvertierungsantrag

Schadenhergang und Beteiligte ergänzen, Beleg hinzufügen (auch in der Rückfrage)

Übergänge

berechnen (Berechnung), annehmen (Offert), einreichen und Rückfrage abschließen (Antrag), stornieren

einreichen, Rückfrage abschließen, stornieren

wie Vertragsänderung

melden, Rückfrage abschließen, zurückziehen

Ableitungen

Berechnung → Offert, Offert → Antrag (Vermittler, optional); Antrag → Vertrag (VU, immer); Kfz: Antrag → Versicherungsbestätigung (VU, auf Anforderung des Vermittlers)

bestehender Vertrag → Änderungsantrag (Vermittler); Änderungsantrag → geänderter Vertrag (VU, immer)

bestehender Vertrag → Konvertierungsantrag (Vermittler); Konvertierungsantrag → neuer Vertrag (VU, immer)

Schadenmeldung → Regulierung (VU), wenn die Deklaration sie als eigenes Objekt vorsieht

Nebenprozesse

Rabattabzeichnung, Genehmigungsvorbehalt/Annahme, Attest, Vorschadenbesichtigung, Personenidentifikation, Zulassung – unter Offert, Antrag oder Vertrag; welche davon blockieren und wann sie zusammengeführt werden, deklariert der Versicherer (Nebenprozesse)

Zulassung und Besichtigung beim Fahrzeugwechsel, Genehmigungsvorbehalt bei Erhöhung der Deckung – unter dem Änderungsantrag; dazu der Nebenprozess unter dem bestehenden Vertrag, dessen Ergebnis die Änderung auslöst

wie Vertragsänderung, unter dem Konvertierungsantrag

Gutachten, Kostenvoranschlag, Besichtigung – unter der Schadenmeldung; am Zug ist meist ein Dritter

Besonderheiten

erster umgesetzter und erprobter Typ; Freigabe-Gate mit Bestätigungs-Token beim Einreichen; Offert mit Gültigkeitsdauer und Prämienbindung; Kfz: die Versicherungsbestätigung ist ein eigenes Geschäftsobjekt, das der Versicherer aus dem Antrag ableitet, bevor der Vertrag besteht (Zustandsdiagramm Kfz)

kein „Änderungsangebot“ als eigenes Objekt: Prämie und Folgen der Änderung sind Ergebnisse am Änderungsantrag; der geänderte Vertrag ist eine neue Version des bestehenden (OMDS 3: Änderungsgrund)

der neue Vertrag löst den bestehenden ab (OMDS 3: Ersatzpolizzen); welche Produkte für die Konvertierung infrage kommen, ist eine Auskunft zum bestehenden Vertrag

beginnt mit einer Erzeugung, nicht mit einer Ableitung; Prüfung, Rückfrage und Regulierung sind Zustände bzw. Ableitungen des Versicherers; Belege als Bearbeitung

Die Konvertierung ist ein eigener Geschäftsfalltyp, keine Variante der Vertragsänderung: Sie erzeugt einen neuen Vertrag auf einem anderen Produkt, der den alten ablöst, statt eine Version desselben Vertrags zu bilden.

Die Antragsstrecke ist einer dieser vier Typen. Die Seiten Antragsstrecke und Zustandsdiagramm Kfz beschreiben sie in diesem Raster.