Konvertierung

Dieser Geschäftsfalltyp ist beschrieben, aber noch nicht umgesetzt; die Deklaration als Prozesswissen und die Abbildung auf OMDS 3 folgen mit der Umsetzung.

Die Konvertierung wandelt einen bestehenden Vertrag auf ein aktuelles Produkt um: Der alte Vertrag wird storniert, der neue tritt an seine Stelle. Sie ist der dritte Geschäftsfalltyp der Norm und ein eigener Typ, keine Variante der Vertragsänderung: Die Vertragsänderung bildet eine neue Version desselben Vertrags auf demselben Produkt, die Konvertierung einen neuen Vertrag auf einem anderen Produkt. Sie ist eine Anwendung des Produktwissens in zweifacher Hinsicht: Das Produktwissen des bestehenden Produkts beschreibt den Ausgangsstand, das des aktuellen Produkts die Zielkonfiguration.

Was für alle Typen gilt, steht im Prozesswissen und wird hier nicht wiederholt.

Geschäftsobjekte und Ableitungen

konvertierung-geschaeftsobjekte
  • Der bestehende Vertrag ist der Bezug des Geschäftsfalls, nicht sein Inhalt. Er bleibt unverändert, bis der neue Vertrag besteht; dann storniert ihn der Versicherer zum Wirksamkeitsdatum der Konvertierung.

  • Der Konvertierungsantrag ist das Geschäftsobjekt, an dem gearbeitet wird: eine Produktinstanz des aktuellen Produkts. Er entsteht durch eine Ableitung des Vermittlers aus dem bestehenden Vertrag; dabei wird die Konfiguration so weit übertragen, wie das aktuelle Produkt sie trägt, und der Rest aus den Vorbelegungen des Produktwissens ergänzt. Welche Produkte für die Konvertierung infrage kommen und welche Konfiguration der Versicherer vorschlägt, ist eine Auskunft zum bestehenden Vertrag.

  • Der neue Vertrag entsteht nur durch eine Ableitung des Versicherers aus dem angenommenen Konvertierungsantrag und löst den bestehenden Vertrag ab.

Ist mit der Konvertierung ein Fahrzeugwechsel verbunden, sind Zulassung und Vorschadenbesichtigung Nebenprozesse unter dem Konvertierungsantrag wie in der Antragsstrecke.

Zustände und Übergänge

Die Zustände leben am Konvertierungsantrag und entsprechen denen des Änderungsantrags (Vertragsänderung): Entwurf und Einreichbar werden zuerkannt, Eingereicht, in Prüfung, Rückfrage, Angenommen, Abgelehnt und Storniert werden gesetzt. Hinzu kommt am bestehenden Vertrag der vom Versicherer gesetzte Zustand storniert, sobald der neue Vertrag besteht.

Operationen

Operation Art Beschreibung

Konvertierungsmöglichkeiten

Auskunft

Zu einem bestehenden Vertrag: die aktuellen Produkte, auf die konvertiert werden kann, mit der vorgeschlagenen Konfiguration und der Prämie je Produkt – die Grundlage für den Vergleich durch Vermittler oder Agent.

Konvertierungsantrag anlegen

Ableitung (Vermittler)

Aus dem bestehenden Vertrag auf ein gewähltes aktuelles Produkt; legt den Geschäftsfall an. Parameter: Zielprodukt, Wirksamkeitsdatum.

Baustein ein- und ausschließen, Attributwert setzen, Risikoobjekt anlegen und zuordnen, Personen ergänzen

Bearbeitung

Dieselben Bearbeitungen wie in der Antragsstrecke, am Konvertierungsantrag nach dem Produktwissen des aktuellen Produkts; der Versicherer erkennt den Zustand neu zu und ergänzt Prämie und Differenz zum bestehenden Vertrag.

Konvertierungsantrag ersetzen

Ersetzung

Der ganze Konvertierungsantrag wird übermittelt; der Versicherer erkennt den Zustand danach neu zu.

Einreichen, Rückfrage abschließen, stornieren

Übergang

Zustandswechsel des Konvertierungsantrags wie bei der Vertragsänderung.

Neuen Vertrag ableiten, bestehenden Vertrag stornieren

Ableitung und Übergang (VU, immer)

Aus dem angenommenen Konvertierungsantrag entsteht der neue Vertrag; der bestehende erhält den Zustand storniert.

Zustandsänderungen abrufen

Auskunft

Wie in der Vertragsänderung.

Rolle des Produktwissens

Die Konvertierung ist der Geschäftsfalltyp, der am meisten vom Produktwissen zur Laufzeit profitiert: Ein Agent kann den bestehenden Vertrag lesen, die Konvertierungsmöglichkeiten abfragen, die vorgeschlagenen Konfigurationen mit dem Produktwissen der aktuellen Produkte vergleichen und den Konvertierungsantrag so anpassen, dass die Deckung erhalten bleibt – ohne das alte oder das neue Produkt vorher zu kennen. Dafür muss das Produktwissen zwei Stände ausspielen können: das alte Produkt zum Stand des bestehenden Vertrags und das aktuelle Produkt zum Wirksamkeitsdatum. Die Übertragung der Konfiguration zwischen den beiden Produkten ist Sache des Versicherers (Vorschlag in der Auskunft); die Norm legt dafür kein Abbildungsvokabular fest.

Prozessvarianten

Die Deklaration des Typs legt je Versicherer fest: welche Produkte Konvertierungsziele sind; ob der Versicherer eine Konfiguration vorschlägt oder nur die Zielprodukte nennt; ob Konvertierungsanträge als Entwurf am Server geführt werden; ob eine Rückfrage vorgesehen ist; wie Zustandswechsel zugestellt werden.

Abbildung auf OMDS 3

OMDS 3 bildet die Konvertierung über Ersatzpolizzen ab: Der neue Vertrag verweist auf die abgelöste Polizze, der alte Vertrag endet mit dem entsprechenden Grund. Der Konvertierungsantrag entspricht einem Antrag auf dem neuen Produkt mit Bezug auf die abzulösende Polizze. Die genaue Abbildung folgt mit der Spezifikation des Typs.

Stand der Umsetzung

Nicht umgesetzt. Die Konvertierung folgt nach der Vertragsänderung, weil sie deren Objekte und Übergänge wiederverwendet und zusätzlich die Auskunft „Konvertierungsmöglichkeiten“ braucht (Vorgehen und Artefakte).