Zustandsdiagramm Kfz

Die fachlichen Zustände der Antragsstrecke liegen an den Geschäftsobjekten – Berechnung, Offert, Antrag, Vertrag –, nicht am Geschäftsfall; der ist nur die Klammer darum. Jedes Objekt folgt dem allgemeinen Lebenszyklus der Konzeptseite: zuerkannte Zustände (Entwurf, Bereit) stellt der Server nach jeder Inhaltsänderung aus dem Inhalt fest, gesetzte Zustände entstehen durch einen Übergang des Clients oder durch den Versicherer. Diese Seite füllt den Lebenszyklus für die Sparte Kfz mit den Namen der Antragsstrecke.

Innerhalb von Entwurf und Bereit darf das Objekt unvollständig sein und wird so gespeichert („Parameter ändern“ heißt Bearbeitung oder Ersetzung); jede Antwort meldet, was noch fehlt. Der Übergang in die Hand des Versicherers setzt ein gültiges – konformes und vollständiges – Objekt voraus und wird sonst abgelehnt, ohne etwas zu ändern. Welche Übergänge gerade möglich sind, sagt die Versicherung in jeder Antwort als Folgeschritte am Objekt; ein Client zeigt Objekt, Zustand und Folgeschritte an (siehe Lösungsansatz, Produktwissen).

Berechnung

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Eine Berechnung, die der Versicherer nicht aufbewahrt, ist eine Auskunft und hat keinen Zustand. Das Berechnen ist Dunkelverarbeitung: Das Objekt durchläuft „in Bearbeitung beim Versicherer“ synchron und ist mit der Antwort berechnet. Ob eine berechnete Berechnung weiterbearbeitet werden darf – als neue Version in der Historie des Geschäftsfalls – oder dafür eine neue Berechnung erzeugt wird, legt die Deklaration der Antragsstrecke fest.

Offert

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Antrag

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Prüfung und Annahme können Dunkelverarbeitung sein; dann durchläuft der Antrag „in Prüfung“ synchron und ist mit der Antwort angenommen oder abgelehnt. Setzt der Versicherer die Zustände zeitversetzt, erfährt der Client den Wechsel über eine Auskunft über die Zustandsänderungen seiner Geschäftsfälle (nach dem Vorbild von OMDS 2 GetStageChanges); ob daneben eine Zustellung deklarierbar ist, legt das Prozesswissen fest.

Vertrag

Der Vertrag entsteht nur durch Ableitung des Versicherers aus dem angenommenen Antrag und ist für den Vermittler unveränderlich: laufender Versicherungsschutz bis Kündigung oder Ablauf. Änderungen am Vertrag sind keine Zustände der Antragsstrecke, sondern eigene Geschäftsfalltypen, die den Vertrag als Bezug nennen:

  • Vertragsänderung (Kfz-Wechsel, Baustein ein- oder ausschließen): bestehender Vertrag → Änderungsantrag (Ableitung durch den Vermittler) → geänderter Vertrag (Ableitung durch den Versicherer).

  • Konvertierung (Tarif- oder Produktgenerationswechsel): die Auskunft „Konvertierungsmöglichkeiten“ zum bestehenden Vertrag, dann bestehender Vertrag → Konvertierungsantrag auf dem neuen Produkt → neuer Vertrag, der den alten ablöst.

  • Schadenmeldung und -bearbeitung: Erzeugung einer Schadenmeldung zum Vertrag.

Ihre Zustände stehen in der Tabelle der Geschäftsfalltypen.

Kfz-Besonderheit: Versicherungsbestätigung und Zulassung

Für die Zulassung des Fahrzeugs braucht der Kunde eine Versicherungsbestätigung (VB), bevor der Vertrag besteht. Sie ist ein eigenes Geschäftsobjekt der Antragsstrecke Kfz (Geschäftsfalltypen, Glossar): Der Versicherer leitet sie auf Anforderung des Vermittlers aus dem Antrag ab – oder erzeugt sie, wo die Deklaration es vorsieht, auch ohne Antrag –, und die Zulassungsstelle nimmt sie entgegen:

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Welche Zustände die Versicherungsbestätigung hat, ab welchem Zustand des Antrags sie abgeleitet werden darf und ob sie auch ohne Antrag erzeugt werden kann, deklariert das Prozesswissen der Antragsstrecke.